Wissenswertes rund ums Bausparen.
Das Prinzip des Bausparens.
Das Bausparen funktioniert nach dem Motto "alle für einen, einer für alle". Viele Bauwillige bilden eine Interessengemeinschaft, um gemeinsam das Ziel des Einzelnen zu erreichen, ein Bauvorhaben optimal zu finanzieren. Dazu zahlt jeder erst in einen gemeinsamen Geldtopf ein, um später davon die von ihm benötigte Summe bewilligt zu bekommen. Grundsätzlich hat der Bausparer einen gewissen Mindestbetrag innerhalb eines gewissen Mindestzeitraums einzuzahlen, womit er die s. g. Bewertungspunkte erreichen kann, die ihm die s. g. Zuteilung ermöglichen.
Der Bausparvertrag
Zum Bausparen muss der s. g. Bausparvertrag bei einer Bausparkasse, einer Bank, oder einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Jeder Anbieter hat seine eigene Auswahl Tarife, die der Grundidee nach gleich sind. Demnach besteht jeder Bausparvertrag aus den fast gleichen Bausteinen. Die wichtigsten hierzu sind:
- Die Bausparsumme
- Zu sparender Mindestbetrag (z. B. 40% bzw. 50% der Bausparsumme)
- Mindestzeitraum zum Erreichen der Bewertungspunkten
- Guthabenzins während der Sparphase bzw. monatliche Sparratenhöhe
- Darlehenszins während der Darlehensphase bzw. monatliche Tilgungsratenhöhe
- Sonderregelungen des jeweiligen Anbieters
Zeitphasen des Bausparens
Die Sparphase, die in der Regel 7 Jahre lang ist, dauert an, bis der Mindestbetrag angespart ist. Hierzu sind Sondereinzahlungen willkommen, zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteilung.
Die Zuteilungsphase, die durch das Erreichen der vorgegebenen Bewertungspunkte anfängt, allerdings offiziell mit dem schriftlichen Antrag auf die Zuteilung initiiert wird.
Die Darlehensphase, die mit der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Bausparsumme anfängt und so lange dauert, bis die gesamte Bausparsumme vollständig getilgt ist. Durch Sondereinzahlungen kann sie nach Belieben gekürzt werden.
Vorteile des Bausparens
Die von den zahlreichen Arbeitgebern in Deutschland geleisteten vermögenswirksamen Leistungen sind hervorragend dazu geeignet, in Bausparverträgen angespart zu werden.
Das Bausparen wird vom Staat über Wohnungsbauprämien oder durch Arbeitnehmer-Sparzulagen gefördert.
Es besteht kein Zwang, das durch Bausparen gesparte Vermögen nur für Bau oder Kauf von Immobilien zu verwenden.
Wird das Bausparen wirklich zur Finanzierung von Immobilien angewandt, ist diese von der ersten Sparrate bis zur letzten Tilgungsrate festgelegt und kalkulierbar.